Hovawart

HOVAWART 190     - FCI - Standard

URSPRUNG: Deutschland.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGENOFFIZIELLEN STANDARDS: 12.01.1998
VERWENDUNG: Gebrauchshund.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2      Pinscher und Schnauzer -     Molossoide - Schweizer     Sennenhunde. Sektion 2.2 Molossoide, Berghunde. Mit Arbeitsprüfung.
Größe
Widerristhöhe: Rüde 63-70 cm, Hündin 58-65cm.

Wichtige Masseverhältnisse
Die Rumpflänge beträgt ca. 110% bis 115% der Widerristhöhe

Verhalten und Charakter
Der Hovawart ist ein anerkannter Gebrauchshund zu vielseitiger Verwendung. Von der Veranlagung her ausgeglichen und gutartig, besitzt er Schutztrieb, Selbstsicherheit und Belastbarkeit, mittleres Temperament und eine sehr gute Nasenveranlagung. Seine harmonisch abgestimmten körperlichen Verhältnisse und eine besondere Bindung an seine Familie machen ihn insbesondere zu einem hervorragenden Begleit-, Wach-, Schutz-, Rettungs- und Fährtenhund.

Kopf
Der Nasenrücken ist gerade und bildet eine Parallele zum Oberkopf. Fang und Schädel sind etwa gleich lang. Die Kopfhaut liegt straff an.

Oberkopf
Schädel: Der kräftige Kopf hat eine breite, gewölbte Stirn
Stop: Gut erkennbar

Gesichtsschädel
Nase: Nasenlöcher gut ausgebildet. Bei schwarzmarkenen und schwarzen Hunden ist die Pigmentierung schwarz; Pigmentierung bei blonden Hunden: schwarz, Wechselnase zulässig.
Fang: Kräftig; sowohl von der Seite als auch von oben gesehen verjüngt er sich wenig.
Lefzen: Sie liegen gut an.
Zähne/Gebiss: Der Hovawart hat ein vollständiges, kräftiges Scherengebiss mit 42 Zähnen gemäß der Zahnformel. Die Zähne stehen senkrecht im Kiefer. Zangengebiss ist zulässig.
Augen: Die Augen sind oval, weder hervortretend noch tiefliegend. Ihre Farbe ist dunkel- bis mittelbraun. Die Augenlider liegen dicht an.
Ohren: Die locker anliegenden dreieckigen Hängeohren sind hoch und weit auseinanderliegend angesetzt, den Oberkopf optisch verbreiternd, und reichen in ihrer Länge bis mindestens zum Lefzenwinkel. Ihre Spitze ist leicht abgerundet. In Ruhestellung liegen sie flach, bei Aufmerksamkeit können sie etwas nach vorne gerichtet getragen werden. Die Vorderkante liegt etwa auf der Mitte zwischen Auge und Hinterhauptbein.
Hals: Der kräftige Hals ist mittellang und die Kehlhaut liegt straff an

Körper
Rücken: Der Rücken ist gerade und fest.
Lenden: Die Lende ist kräftig und etwas länger als die Kruppe.
Kruppe: Die Kruppe ist leicht abfallend und mittellang.
Brust: Die Brust ist breit, tief und kräftig.

Rute
Die buschig behaarte Rute reicht bis unterhalb des Sprunggelenkes, aber nicht bis zum Boden. Sie wird je nach Stimmungslage des Hundes über den Rücken hochgeschwungen oder gesenkt getragen.

Gliedmassen
Vorderhand: Die Vorderläufe sind kräftig und, von vorne und von der Seite gesehen, gerade und senkrecht gestellt.
Schultern: Sehr gut bemuskelt. Das Schulterblatt ist lang und gut schräg zurückliegend.
Oberarm: Lang, eng am Körper anliegend.
Ellenbogen: Sie liegen am Brustkorb an.
Vorderfußwurzelgelenk: Kräftig
Vordermittelfuß: Mäßig schräg gestellt.
Hinterhand: Die Hinterläufe sind kräftig und von hinten gesehen, senkrecht gestellt. Die Hinterhand ist gut gewinkelt.
Ober- und Unterschenkel: Sehr gut bemuskelt.
Sprunggelenk: Kräftig, tiefstehend

Pfoten
Die Pfoten sind rundlich, kräftig und kompakt. Die Zehen sind gewölbt und eng aneinander liegend. Afterkrallen sind zu entfernen, ausgenommen in den Ländern, in denen solches durch gesetzliche Bestimmungen verboten ist. Die Zehennägel bei schwarzmarkenen und schwarzen Hunden sind schwarz pigmentiert. Die Zehennägel bei blonden Hunden können weniger pigmentiert sein.

Gangwerk
Der Hovawart bewegt sich in allen Gangarten von vorne und hinten gesehen gradlinig und raumgreifend. Der Trab ist weit ausgreifend mit gutem Schub aus der Hinterhand.

Haut
Die Haut ist insgesamt straff anliegend. Bei schwarzmarkenen und schwarzen Hunden hat sie einen bläulichen Schimmer, bei blonden einen meist rosa Schimmer.

Haarkleid
Haar: Das kräftige Langhaar ist leicht gewellt und anliegend, mit wenig Unterwolle. Es ist länger an der Brust, am Bauch, der Rückseite der Vorderläufe, an der Rückseite der Oberschenkel und der Rute. Am Kopf, an der Vorderseite der Vorderläufe, an der Vorderseite der Hinterläufe ist das Haar kurz. Das Haarkleid ist geschlossen.

Farbe:
Den Hovawart gibt es in drei Farbschlägen:
Schwarzmarken, schwarz und blond.

Schwarzmarken: Das Haarkleid ist schwarz und glänzend, die Farbe der Markenzeichnung mittelblond. Am Kopf beginnt die Zeichnung unterhalb des Nasenrückens und reicht um die Lefzenwinkel herum bis in die Kehlmarke. Die punktförmigen Abzeichen über den Augen sind deutlich sichtbar. Die Brustmarke besteht aus zwei nebeneinanderliegenden Flecken, die miteinander verbunden sein können. An den Vorderläufen reichen die Marken, von der Seite gesehen, von den Zehen bis etwa zum Vordermittelfuß und laufen auf der Hinterseite in Höhe der Ellenbogen aus. An den Hinterläufen ist, von der Seite gesehen, die Markenzeichnung unterhalb des Sprunggelenkes als breiter Streifen, oberhalb des Sprunggelenkes als schmaler Streifen sichtbar, der auf der Vorderseite der Hinterläufe bis in die Höhe der Bauchdecke reicht. Auch unterhalb des Rutenansatzes ist eine Markenzeichnung vorhanden. Die Zeichnung ist in allen Bereichen klar abgegrenzt. Einzelne kleine weiße Flecken an der Brust sowie einzelne weiße Haare an den Zehen und Rutenspitze sind zulässig. Die Pigmentierung an den Lidern, Lefzen und Ballen ist schwarz.

Schwarz: Das Haarkleid ist schwarz und glänzend. Einzelne kleine weiße Flecken an der Brust sowie einzelne weiße Haare an Zehen und Rutenspitze sind zulässig. Die Pigmentierung an Lidern, Lefzen und Ballen ist schwarz.

Blond: Das Haarkleid ist mittelblond, glänzend, und wird zum Bauch hin sowie an den Läufen heller. Einzelne kleine weiße Flecken an der Brust sowie einzelne weiße Haare an Zehen und Rutenspitze sind zulässig. Die Pigmentierung an Lidern, Lefzen und Ballen ist schwarz.

Fehler
Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist.

Ausschliessende Fehler:

Allgemeines Erscheinungsbild:
Im Phänotyp dem Rassenbild nicht entsprechende Hunde
Stark rüdenhafte Hündinnen
Stark hündinnenhafte Rüden

Proportionen:
Stark abweichende Körperproportionen

Verhalten und Charakter:
Aggressive, ängstliche, schussscheue oder lethargische Hunde

Kopf:
Fehlender Stop
Blaues Auge oder Birkauge
Steh-, Kipp-, Rosenohren oder abstehende Ohren. Vorbiss, 
Rückbiss, Kreuzbiss
Fehlen von mehr als zwei Zähnen von den 4 PM1 und den 2 M3, oder
Fehlen eines anderen Zahnes

Hals:
Ausgeprägte Wamme oder viel lose Kehlhaut

Körper:
Starker Senkrücken oder stark aufgezogener Rücken
Schmale oder tonnenförmige Brust
Rutenanomalien, stark verkürzte Rute, ausgeprägte Ringelrute

Gliedmassen:
Stark überhöhte Hinterhand

Farbe des Haarkleides :
Beschaffenheit des Haarkleides :
Überwiegend gelocktes Haarkleid (Ringellocken)

Allgemeines:
Farben, die im Standard nicht beschrieben sind, z.B.blau-grau, wildfarben,      braun, weiss,    gescheckt, blond mit russigem Anflug oder überwiegend    mehrzoniges Haar
Weisse Flecken, einzelne weisse Haare an der Innerseite der Oberschenkel  
führen nicht zum Zuchtausschluss

Schwarzmarkene Hunde:
Graue oder braune Flecken ausserhalb der Markenzeichnung
Überwiegend andersfarbige als schwarze Unterwolle
 Überwiegend graue oder weissliche Markenzeichnung

Schwarze Hunde:
Graue oder braune Flecken
Überwiegend andersfarbige als schwarze Unterwolle

Blonde Hunde:
Einzelne weisse Haare auf dem Nasenrücken führen nicht zum Zuchtausschluss
Durchgehend rotblonde Farbe ohne Aufhellung
Farbe weisslich-blond, ebenso an den Ohren
Deutlich weisse Markenzeichnung
Dunkle Flecken oder dunkle Maske

Grösse:
Untergrösse
Übergrösse von mehr als 3 cm

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden

N. B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.





                                                                                                    Quelle: FCI  12.01.1998 / DE
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